Beschlussvorlage - 06/BV/140/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.01.2014 ist die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden die Höchstgrenzen für die Aufwandsentschädigungen, die durch die Gemeindevertretung festgelegt werden, erhöht.

Bisher wurden die Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer und den Stellvertreter nach der alten Entschädigungsverordnung gezahlt.

 

Bisherige Entschädigung                                                          Neue Entschädigung

 

Wehrführer:      76,69 €                                                                       170,00 €

Stellvertreter:    38,35 €                                                                        85,00 €

 

Die Mittel dafür wurden im Haushalt 2015 eingeplant.    

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt ab dem 01.01.2015 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer in Höhe von 170,00 € und für den stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 85,00 € zu zahlen.

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