Beschlussvorlage - 37/BV/140/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde hat für das Dorffest Spenden eingeworben. Die Firma AGROSECUR spendete 250 € und die Firma Baukonzept Neubrandenburg 300 €.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme von Spenden entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen bis 1.000 € der Hauptausschuss.

Gemäß § 22 Abs.2 KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für diesen Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt, die Spenden der Firmen AGROSECUR (250 €) und Baukonzept Neubrandenburg (300 €) für das Dorffest in Wolde anzunehmen.

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