Beschlussvorlage - 37/BV/140/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden für das Dorffest Wolde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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29.10.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde hat für das Dorffest Spenden eingeworben. Die Firma AGROSECUR spendete 250 € und die Firma Baukonzept Neubrandenburg 300 €.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme von Spenden entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen bis 1.000 € der Hauptausschuss.
Gemäß § 22 Abs.2 KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für diesen Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter.
