Beschlussvorlage - 08/BV/097/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Golchen hat eine Spende eingeworben. Die Spende soll für die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Golchen verwendet werden.

 

Die Summe der Spende beträgt 500,00 € und wurde von der Jagdgenossenschaft Golchen gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen, beschlossen am 24.05.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen der Hauptausschuss bis 1.000€. Gemäß §22 Abs.2 KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für den Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen beschließt, die Spende der Jagdgenossenschaft Golchen in Höhe von 500,00€ für die Errichtung eines Kinderspielplatzes anzunehmen.

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