Beschlussvorlage - 08/BV/096/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Gemeindevertretersitzung am 07.08.2014 wurde die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung mit Änderungen beschlossen. (u. a. § 4 Abs. 1 und § 7 Abs. 1)

 

Die Gemeindevertretung hat sich entschieden keinen Hauptausschuss zu bilden:

- beschlossene Änderung im § 4 Abs. 1

„Es wird ein Finanzausschuss gebildet. Ihm gehören neben dem Ausschussvorsitzenden weitere 2 Mitglieder der Gemeindevertretung an.“

Lt. Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V vom 27. August 2013 kann dem Ausschussvorsitzenden für jede von ihm geleitete Sitzung bis zu 60,00 Euro Sitzungsgeld gezahlt werden.

Die Gemeindevertretung muss entscheiden, in welcher Höhe das Sitzungsgeld an den Ausschussvorsitzenden gezahlt werden kann. (siehe § 6 Abs. 3)

 

- beschlossene Änderung im § 7 Abs. 1

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier“ und im Internet, …

 

Diese Änderung ist rechtlich nicht umsetzbar.

Entweder werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde im Amtskurier veröffentlicht oder im Internet.

Die Gemeindevertretung muss sich für eine Bekanntmachungsart entscheiden.

Wenn sich für die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt beschlossen wird, ist der

§ 7 Abs. 2 zu streichen. 

 

Alle anderen beschlossenen Änderungen vom 07.08.2014 sind im beiliegenden Entwurf der Hauptsatzung eingearbeitet.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.

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Anlagen

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