Beschlussvorlage - 01/BV/371/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die Haushaltsplanungen auf Schätzungen und näherungsweisen Berechnungen  beruhen, deren Richtigkeit von künftiger  und deshalb ungewisser Ereignisse abhängt, kann es zu Abweichungen im laufenden Haushaltsjahr kommen. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen  der Ansätze bedürfen, sofern sie erheblich sind, einer Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes in Form einer Nachtragssatzung (§ 48 Kommunalverfassung MV).

Mit der ersten Nachtragshaushaltsplanung 2014 ergeben  nachfolgende Veränderungen im Vergleich zur Haushaltsplanung 2014:

 

 

Ansatz 2014

erhöht um

Vermindert um

Neuer Ansatz

Gesamtbetrag  ordentlichen Erträge

12.429.380

197.220

 

12.626.600

Gesamtbetrag ordentliche Aufwendungen

12.609.980

197.220

 

12.807.200

Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen

12.089.150

197.220

 

12.286.370

Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen

11.771.740

201.370

 

11.973.110

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.800.050

 

117.100

1.682.950

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.817.350

 

           905.150

2.911.900

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.107.540

 

784.200

1.323.340

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

407.650

 

 

407.650

 

Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.190.000 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 1.239.700 € auf 1.224.490 €.

Alle anderen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2014  wie  Kredite, Hebesätze und Stellenplan bleiben unverändert bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014. 

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Anlagen

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