Beschlussvorlage - 01/BV/385/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beauftragte die Verwaltung mit dem Beschluss 01/ BV/ 312/ 2014 am 02.04.2014 mit der Prüfung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Altentreptow.

In der Sitzung der Stadtvertretung am 16.09.2014 wurde das erste Ergebnis der Elternbefragung vorgestellt.

Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, sollten noch folgende Fragen von der Verwaltung geklärt werden:

  • Wie ist es organisatorisch möglich, dass alle Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, Hort) in einer Einrichtung morgens und abends betreut werden können?
  • Inwieweit könnten durch vorhandenes Personal plansicher erweiterte Betreuungszeiten abgesichert werden?
  • Es sollte eine Kalkulation vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten einer Betreuungsstunde außerhalb der regulären Betreuungszeiten sind.
  • Sofern es möglich ist, sollte ermittelt werden, ob die Eltern, die auf erweiterte Betreuungszeiten für ihre Kinder angewiesen sind, ihre Kinder auch tatsächlich regelmäßig zu den kalkulierten Kosten je Stunde in die Einrichtung bringen würden.
  • Der Versicherungsschutz ist zu prüfen.
  • Die Versorgung der Kinder außerhalb der regulär angebotenen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper) ist zu prüfen und mit Kosten zu unterlegen.

 

Die Elternräte der Kindertagesstätten sind in die Prüfung miteinzubeziehen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

In Erweiterung der Prüfung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten der Stadt Altentreptow (01/ BV/ 312/ 2014) sind folgende Punkte von der Verwaltung zu klären/ zu ermitteln:

 

 

 

 

  • Wie ist es organisatorisch möglich, dass alle Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, Hort) in einer Einrichtung morgens und abends betreut werden können?
  • Inwieweit könnten durch vorhandenes Personal plansicher erweiterte Betreuungszeiten abgesichert werden?
  • Es sollte eine Kalkulation vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten einer Betreuungsstunde außerhalb der regulären Betreuungszeiten sind.
  • Sofern es möglich ist, sollte ermittelt werden, ob die Eltern, die auf erweiterte Betreuungszeiten für ihre Kinder angewiesen sind, ihre Kinder auch tatsächlich regelmäßig zu den kalkulierten Kosten je Stunde in die Einrichtung bringen würden.
  • Der Versicherungsschutz ist zu prüfen.
  • Die Versorgung der Kinder außerhalb der regulär angebotenen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper) ist zu prüfen und mit Kosten zu unterlegen.

 

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