Mitteilungsvorlage - 01/MV/376/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Verwaltung hat mit Beschluss der Stadtvertretung am 16.09.2014 den Auftrag erhalten, gemeinsam mit den Ausschüssen ein Konzept zur optimalen Nachnutzung der Grundschule in der Schulstraße zu erstellen. Hierbei sind neben der Unterbringung des Hortes auch andere Vereine bzw. Verbände zu berücksichtigen (01/ BV/ 365/ 2014).

 

Die Verwaltung hat sich an das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewandt.

Es soll beurteilt werden, inwiefern eine anderweitige Nutzung neben dem Hort in der jetzigen Grundschule möglich ist.

Durch das Jugendamt ist der Verwaltung am 24.09.2014 folgende Antwort zugegangen:

„Das Objekt in der Schulstraße 22 ist dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hinreichend bekannt.

Eine Nutzung durch Dritte widerspricht nach hiesiger Auffassung dem Schutzauftrag nach § 8 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Bei einer alleinigen Nutzung des Objekts durch Ihre Kindertagesstätte ist durch die Fachkräfte eine besondere Aufsicht allein deshalb sicherzustellen, da sich die Sanitäranlagen im Untergeschoss des Objekts befinden. Der Weg dorthin führt über ein Treppenhaus, welches die Einsehbarkeit der Sanitäranlagen massiv einschränkt.

Bei einer gleichzeitigen Nutzung durch Vereine bzw. Verbände wird das Objekt möglicherweise für die breite Öffentlichkeit zugänglich, es kann daher von hier aus nicht abgeschätzt werden, in wie weit eine Gefährdung für die Kinder Ihrer Kindertagesstätte   (hier: Hort) ausgeschlossen werden kann.“

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