Mitteilungsvorlage - 01/MV/372/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung Altentreptow am 16.09.2014 wurde mit der Vorlage        Nr. 01/ BV/ 364/ 2014 beschlossen, dass die Verwaltung eine Prüfung von möglichen Standorten für Badestellen bzw. Schwimm- und Badeteichen vornehmen soll.

Es sollte u.a. geprüft werden, ob die Tollense, der Randkanal, der Torneybach und die Tonkuhle eine Möglichkeit zum Baden bieten.

Die Verwaltung hatte bereits im Vorfeld dieser Beschlusslage mit einer Prüfung der möglichen Nutzung der Tonkuhle in Altentreptow begonnen.

Mit dem Eigentümer des Areals wurden Möglichkeiten des Ankaufs der gesamten Fläche besprochen und Einvernehmen erzielt.

Das Bergamt Stralsund wurde angefragt, ob Bergrechte auf dem Grundstück eingetragen sind.

Dies wurde mit Schreiben vom 15.08.2014 verneint.

Das Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde zu einem Vor- Ort- Termin gebeten, um wasser- und umweltrechtliche Fragen zu klären. Die Vertreter des Umweltamts waren am 22.09.2014 zu einem Termin im Rathaus. Die Vertreterin der Unteren Naturschutzbehörde teilte zu Beginn des Gesprächs mit, dass eine Vor- Ort- Besichtigung der Tonkuhle entbehrlich sei, da nach Aktenlage eine verbindliche Auskunft gegeben werden kann.

In § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes ist festgelegt, welche Teile von Natur und Landschaft eine besondere Bedeutung als Biotop haben und somit gesetzlich geschützt sind.

Das Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern regelt in § 20, dass Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung von Biotopen führen, unzulässig sind.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat einen Atlas der gesetzlich geschützten Biotope des Kreisgebietes erstellt. Auf Seite 40 dieses Atlasses ist das Areal der Tonkuhle als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Genehmigung einer Ausnahme zur Nutzung.

Die Anfrage bezüglich der Nutzung der Tollense für eine Bademöglichkeit wurde von der Vertreterin der Unteren Wasserbehörde ebenfalls negativ beschieden. Zum einen ist auch der Tollensebereich als Biotop einzuordnen und zum anderen eignet sich die Wasserqualität nicht zum Baden.

 

 

 

 

Aufgrund der Rechercheergebnisse wurde von Seiten der Verwaltung auf die Prüfung von Kosten zur Schaffung einer Bademöglichkeit und eventuelle Fördermöglichkeiten verzichtet.

Reduzieren

Anlagen

Loading...