Beschlussvorlage - 01/BV/344/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die Grundlage

dafür, dass sich die Stadtvertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine

Geschäftsordnung gibt.

 

In der Geschäftsordnung sind verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen zu treffen,

die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Stadtvertretung regelmäßig auftreten.

Sie hat dabei die in der Kommunalverfassung M-V, insbesondere § 29, angesprochenen

Fragen zu regeln, kann aber auch weitere Regeln erlassen, solange diese den Vorschriften

der Kommunalverfassung M-V entsprechen.

 

Nach der Überarbeitung der Hauptsatzung wurde auch die Geschäftsordnung angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die angefügte Geschäftsordnung

der Stadt Altentreptow.

 

 

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Anlagen

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