Beschlussvorlage - 03/BV/074/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister hat für das Dorffest in Bartow Sponsorengelder eingeworben. Insgesamt sind 910 € eingegangen. Die Liste der Sponsoren und Höhe der Beträge ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder die Vermittlung von Zuwendungen soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €.

Gemäß § 22 Abs.2 KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für diesen Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, die Sponsorengelder in Höhe von insgesamt 910,00 € für das Dorffest in Bartow anzunehmen.

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Anlagen

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