Beschlussvorlage - 01/BV/362/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft auf Anhebung des Hebesatzes Grundsteuer A
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Satzungsrecht der Kommunen für den eigenen Wirkungskreis ist im § 5 der Kommunalverfassung M-V geregelt.
Die Altentreptower Wählergemeinschaft hat einen Antrag auf Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A mit Wirkung zum 01.01.2015 von bisher 260 v. H. auf 350 v. H. eingebracht. Gemäß Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2014 liegt der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer A bei 266,58 v. H.
Ein Schwerpunkt der Einnahmebeschaffung sind die Realsteuerhebesätze. Die Festsetzung der Hebesätze muss sich an den Erfordernissen einer dauerhaft leistungsfähigen Kommune orientieren.
Durch die Anhebung der Grundsteuer A erhöhen sich die Erträge ab 2015 um rund 15.000 €.
