Beschlussvorlage - 01/BV/362/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Das Satzungsrecht der Kommunen für den eigenen Wirkungskreis  ist im § 5 der Kommunalverfassung M-V geregelt.

 

Die Altentreptower Wählergemeinschaft  hat einen Antrag auf Anhebung  des Hebesatzes für die Grundsteuer A  mit Wirkung  zum 01.01.2015 von bisher 260 v. H. auf 350 v. H. eingebracht. Gemäß Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2014 liegt der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer A bei 266,58 v. H.

 

Ein Schwerpunkt der Einnahmebeschaffung sind die Realsteuerhebesätze. Die Festsetzung der Hebesätze muss sich an den Erfordernissen  einer dauerhaft leistungsfähigen Kommune orientieren.

 

Durch die Anhebung der Grundsteuer A erhöhen sich die Erträge ab 2015 um rund 15.000 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine  Hebesatzsatzung zu erarbeiten, die eine Anhebung des Hebesatzes  der  Grundsteuer A auf 350 v. H vorsieht. Die Satzung soll am 01.01.2015 in Kraft treten.

             

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