Beschlussvorlage - 01/BV/363/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Am Beispiel der Kapelle St. Georg:

 

Die unter Denkmalschutz stehende Kapelle St. Georg ist seit Jahren ungenutzt. Dieses Gebäude gehört zu den Liegenschaften der Stadt Altentreptow. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist in den letzten Jahren sehr angegriffen, da die Unterhaltung der Kapelle vernachlässigt wurde. Aus finanzieller Sicht der Stadt ist eine dringend notwendige Sanierung in einem Gesamtkonzept aus Nutzung und Finanzierung zu erarbeiten. Hierbei sind europäische Fördermöglichkeiten zu prüfen und eventuelle Anträge kurzfristig zu stellen. Auch eine Mitfinanzierung durch Spenden sollte in Betracht gezogen werden. Bei der Umsetzung des Konzeptes ist die ehrenamtliche Mitwirkung von Bürgern und Bürgerinnen miteinzubeziehen.

Aufgrund der finanziellen Haushaltslage der Stadt Altentreptow sind hier neue Wege zu suchen und zu beschreiten.

Für die Nutzung des Gebäudes wäre ein öffentlicher Anlaufpunkt für Besucher des Friedhofs bzw./ und Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter des Friedhofs angebracht.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ausschüssen ein Konzept zur Nutzung der historischen/ denkmalgeschützten Liegenschaften der Stadt Altentreptow (Brandenburger Tor, Kapelle St. Georg usw.) zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.

 

Während der Erarbeitung des Konzeptes ist der Hauptausschuss regelmäßig über den Sachstand zu informieren.

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