Beschlussvorlage - 01/BV/359/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Lt. Beschluss 01/BV/289/2014 vom 02.04.2014 ist die Stadtvertretung dieser Pflicht nachgekommen. Nach Prüfung des Stellenplanes, als Anlage zur Haushaltssatzung, durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, wurde festgestellt, dass die in § 6 der Haushaltssatzung ausgewiesenen VzÄ (Vollzeitäquivalente) nicht richtig ausgewiesen wurden. Aus diesem Grund ist der alte Beschluss zur Haushaltssatzung aufzuheben und die Haushaltssatzung neu zu beschließen und bekanntzumachen.
Bis auf § 6 Stellen gemäß Stellenplan bleiben alle anderen Paragraphen unverändert.
§ 6 ändert sich von 90,76 VzÄ auf 89,76 VzÄ.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 12.429.380 € ordentliche Aufwendungen auf 12.609.980 € Entnahme aus Rücklagen 180.600 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 12.089.150 € ordentliche Auszahlungen auf 11.771.740 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.800.050 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.817.350 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.107.540 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 407.650 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV
M-V festgesetzt auf 1.205.700 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 260 v.H. Grundsteuer B 350 v.H. Gewerbesteuer 310 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 89.76 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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