Beschlussvorlage - 37/BV/138/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage des § 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 sind Entgelte zu erheben. Das veranschlagte Entgelt soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten.

Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

 

Die beigefügte Kalkulation der Kosten für die Essenversorgung basiert auf dem Durchschnitt der Ergebnisse der Jahresrechnungen 2011 bis 2013 für die Küche in Wolde

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs.3, Ziffer 11, der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Kalkulation für die Erhebung der Essengelder.

 

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Anlagen

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