Beschlussvorlage - 37/BV/131/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilte mit, dass die Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung ab dem 01.05.2014 – Verteilung der Landes- und Kreismittel – für den Bereich Krippe neu geregelt wird.

Bei gleichbleibenden Gesamtkosten ergeben sich nach Abzug der Landes- und Kreismittel und des Anteils der Wohnsitzgemeinde die in der Satzung aufgeführten Elternbeiträge. Für den Bereich Kindergarten und Hort bleiben die Elternbeiträge gleich, für die Krippenkinder zahlen die Eltern weniger. Eltern beteiligen sich zu jeweils 50 vom Hundert. Dabei sinken die Elternbeiträge um 18,03 € für einen Krippenganztagsplatz, um 10,82 € für einen Krippenteilzeitplatz und um 7,21 € für einen Krippenhalbtagsplatz.

 

Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde sind in der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde festgelegt. Die Änderung der Beträge ist nur über eine Änderung der Satzung möglich. Dazu ist es erforderlich, die in der Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde zu beschließen.

Die rückwirkende Änderung ab 01.05.2014 ist erforderlich, da die Elternbeiträge an die Höhe der Landes- und Kreismittel gekoppelt sind. Die Eltern waren durch Aushang in der Kita rechtzeitig informiert worden.  

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Wolde beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde. Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2014 in Kraft.

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