Beschlussvorlage - 06/BV/137/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow hat in ihrer konstituierenden Sitzung, am 02.07.2014, unter dem Tagesordnungspunkt 7 „Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses“ beschlossen, keinen Hauptausschuss zu bilden.

Dieser Beschluss ist nicht rechtmäßig, da er gegen die Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow vom 21.03.2012 verstößt.

Im § 4 Absatz 1 der Hauptsatzung vom 21.03.2012 ist geregelt, dass die Gemeindevertretung einen Hauptausschuss bildet. Diese Festlegung kann nur durch Satzungsbeschluss, nicht aber durch einfachen Beschluss geändert oder aufgehoben werden.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Grapzow hat mit Schreiben vom 14.07.2014 gemäß § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung Widerspruch eingelegt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 14.07.2014 statt und beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 02.07.2014,      TOP 7 „Wahl der Mitglieder im Hauptausschuss“.

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Anlagen

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