Beschlussvorlage - 06/BV/131/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Grischow ist nicht selber Träger einer Kita, sondern zahlt Gemeindeanteile an die Kitas, die die Eltern wählen. Es ist möglich, dass auch die Kita „Vier Jahreszeiten“ in Grapzow von Eltern aus Grischow für die Betreuung ihrer Kinder gewählt wird. Konkret liegt ein Antrag für ein Kind vor, das die Grapzower Einrichtung ab dem 01.08.2015 besuchen soll. 

Die Gemeinde Grapzow nimmt auswärtige Kinder nur auf, wenn die Wohnsitzgemeinde bereit ist, sich an den tatsächlichen Kosten zu beteiligen. Diese werden jedes Jahr nach den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben neu berechnet. Sie sind zusätzlich zum Gemeindeanteil zu bezahlen.

 

Dazu soll die in der Anlage beigefügte Vereinbarung abgeschlossen werden.  

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, mit der Gemeinde Grischow die Vereinbarung über die Zahlung des Aufstockungsbetrages zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Platzkosten in der Kindertagesstätte „Vier Jahreszeiten“ Grapzow zum 01.09.2014 abzuschließen.

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Anlagen

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