Beschlussvorlage - 01/041/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 20.11.2009 wurde der Stadt Altentreptow durch den Landkreis Demmin die Höhe der Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung für das Jahr 2010 (Landes- und Kreismittel) mitgeteilt.

 

Da sich die Landes- und Kreismittel im Vergleich zu 2009 (Januar bis September) verringern, ist es erforderlich, eine 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Altentreptow zum 01.01.2010 zu erlassen.

Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M- V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50 % durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu stützen.

Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Altentreptow zum 01.01.2010.

Loading...