Beschlussvorlage - 01/BV/342/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Altentreptow "Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus" im vereinfachten Verfahren
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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20.08.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 02.04.2014 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow den Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Altentreptow „Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus“ im vereinfachten Verfahren in der Fassung vom Februar 2014 und den Entwurf der Begründung beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der durch die Stadtvertretung beschlossene Planentwurf nebst Begründung lag in der Zeit vom 28.04.2014 bis 30.05.2014 im Amt Treptower Tollensewinkel aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Entsprechend der Aufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Aufhebung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die Zusammenfassende Erklärung entfällt.
Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlagen 1) wird beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Stadt Altentreptow „Autoshop mit Werkstatt und Wohnhaus“ im vereinfachten Verfahren wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2014 gebilligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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2
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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962,8 kB
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