Mitteilungsvorlage - 01/MV/343/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Vorlage Aufbau Straßen- und Baumkataster, Straßenbegleitanlagen (Verkehrsschilder)

Sach- und Rechtslage

Entsprechend § 2 des Straßen- und Wegegesetzes MV sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zu den öffentlichen Straßen gehören:

1.             

der Straßenkörper, insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, der Straßenoberbau, die Sommerwege, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Straßengräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, Haltestellenbuchten für den Linienverkehr sowie die Gehwege und Radwege, auch wenn sie ohne unmittelbaren räumlichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn gleichlaufen,

2.

das Zubehör, das sind die Verkehrszeichen, die Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, die Lagerplätze, sofern sie an den übrigen Straßenkörper grenzen, und die Bepflanzung.

Ohne genaue Kenntnisse des Bestands des kommunalen Straßennetzes ist eine realistische Erhaltungsplanung undenkbar. Aus diesem Grund sollte eine moderne Gemeinde ein Straßenkataster anlegen. Es vermittelt einen Blick auf Länge und Fläche des Straßennetzes sowie auf die Höhe des Anlagevermögens. Zudem enthält es Aussagen über die Altersverteilung des Straßennetzes. Damit bildet das Straßenkataster die unverzichtbare Datengrundlage für die Aufstellung eines nach Nutzen-Kosten-Kriterien optimierten Erhaltungsprogramms. 

Die technischen Voraussetzungen zum Aufbau eines EDV-gestützten Straßenkatasters sind in der Verwaltung vorhanden. Der Bestand des Straßennetzes könnte unproblematisch integriert werden. Das Straßenkataster wäre mit überschaubarem Aufwand aufzubauen. 

Verkehrswege sind, ähnlich wie die Fahrzeuge, die sie nutzen, einer ständigen Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt. Sie müssen regelmäßig gewartet und rechtzeitig instandgesetzt werden. So wie beim Auto nach Jahren die TÜV-Abnahme scheitert, ist auch irgendwann die Straße so verschlissen, dass kleine Reparaturen nicht mehr greifen - die Straße ist zu erneuern.

Das Verkehrsnetz der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt des Amtes Treptower Tollensewinkel umfasst zusammen 355,75 Kilometer. Um bei dieser Größenordnung Erhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich planen und deren Kosten plausibel schätzen zu können, soll mit dem Aufbau eines Straßenkatasters begonnen werden.

Die Vorarbeiten sind mit einer ersten Zustandserfassung und die daraus abgeleiteten Werte für die Eröffnungsbilanz abgeschlossen. Nunmehr soll durch eine Befahrung der Straßen das notwendige Bildmaterial für das Straßenkataster sowie der Baumbestand und das Straßenzubehör erfasst und in einem Straßenkataster zusammengeführt werden.

Die Bäume sind  gemäß Straßen- und Wegegesetz MV Bestandteil  der öffentlichen Straßen, damit sind die Straßenbaulastträger (die Gemeinden) originär zuständig für die Straßenbäume. Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass von den Straßenbäumen keine Gefahr für den fließenden und ruhenden Verkehr ausgeht. Dies hat für die verkehrssicherungspflichtigen Kommunen die Pflicht  zur regelmäßigen Kontrolle der Baumbestände zur Folge.

Mit der Befahrung werden die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen, um eine optimale Kontrolle der Baumbestände an den Straßen zu gewährleisten.

Die Kosten werden je lfd. Kilometer auf die amtsangehörigen Gemeinden verteilt.

 

Wenn sich die Stadt Altentreptow  bereiterklärt in Vorleistung zu gehen, kann die Befahrung  noch im Herbst 2014 erfolgen. Damit wäre die Nutzung des Straßen- und Baumkatasters für die Verwaltung ab 2015/16 möglich.

Die Kostenerstattung  an die Stadt Altentreptow soll von den Gemeinden im Jahr 2015  im Haushaltsplan eingestellt werden. Ein entsprechender Beschluss wird im  Amtsausschuss eingebracht.

 

Der Auftrag wird nur ausgelöst, wenn sich alle Gemeinden beteiligen und wird dann der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die auf die einzelne Gemeinde entfallenden Aufwendungen sind in der Anlage dargestellt.

 

Die Verwaltung wird prüfen, ob die finanziellen Mittel im  1. Nachtragshaushalt der Stadt Altentreptow bereitgestellt werden können.

 

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Anlagen

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