Beschlussvorlage - 01/BV/340/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte Im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“.

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 02.04.2014 den Entwurf der 6.Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Februar 2014 und den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung lagen in der Zeit vom 28.04.2014 bis 30.05.2014 im Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich aus. Einwendungen oder abwägungserhebliche Belange der beteiligten Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB, die gegen die 6. Änderung der Flächennutzungsplanänderung sprechen, wurden nicht vorgetragen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt.     Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt Altentreptow vorzulegen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1.              Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) wird beschlossen.

2.               Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  welche Anregungen und Bedenken geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

3.              Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2014 beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt (Anlage 2).

4.              Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Anlagen

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