Beschlussvorlage - 01/BV/336/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilte mit, dass die Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung ab dem 01.05.2014 – Verteilung der Landes- und Kreismittel – für den Bereich Krippe neu geregelt wird.

Bei gleichbleibenden Gesamtkosten ergeben sich nach Abzug der Landes- und Kreismittel und des Anteils der Wohnsitzgemeinde die in der Satzung aufgeführten Elternbeiträge. Für den Bereich Kindergarten und Hort bleiben die Elternbeiträge gleich, für die Krippenkinder zahlen die Eltern weniger. Eltern und Gemeinde beteiligen sich zu jeweils 50 vom Hundert.

 

Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Altentreptow sind in der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow festgelegt. Die Änderung der Beträge ist nur über eine Änderung der Satzung möglich. Dazu ist es erforderlich, die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow.

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Anlagen

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