Beschlussvorlage - 01/BV/337/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.01.2014 ist die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden die Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen, die durch die Stadtvertretung festgelegt werden, erhöht.

Bisher wurden an Aufwandsentschädigungen für die Wehrführer und deren Stellvertreter die Höchstbeträge nach der alten Entschädigungsverordnung gezahlt.

 

Bisherige Entschädigung                                                           Neue Entschädigung

 

Wehrführer:                   127,82 €                                                                    170,00 €

Stellvertreter:                   63.91 €                                                                      85,00 €

Gerätewart Technik         51,13 €                                                                      60,00 €

Gerätewart Atemschutz   10,23 €                                                                      15,00 €

Jugendwart:                     25,56 €                                                                      50,00 € 

Stamm -Maschinist:         15,34 €                                                                      20,00 € 

 

Bei der Haushaltsplanung wurden die höheren Aufwandsentschädigungen berücksichtigt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt ab dem 01.06.2014 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von 170,00 € für den stellv. Wehrführer in Höhe von 85,00 €, für den Gerätewart Technik in Höhe von 60,00 €, Gerätewart Atemschutz in Höhe von 15,00 €, für den Jugendwart in Höhe von 50,00 € sowie für die 6 Stamm- Maschinisten in Höhe von jeweils 20,00 €  zu zahlen.

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