Beschlussvorlage - 01/BV/337/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Gertraud Ludwig
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.08.2014
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2014 ist die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden die Höchstgrenzen für Aufwandsentschädigungen, die durch die Stadtvertretung festgelegt werden, erhöht.
Bisher wurden an Aufwandsentschädigungen für die Wehrführer und deren Stellvertreter die Höchstbeträge nach der alten Entschädigungsverordnung gezahlt.
Bisherige Entschädigung Neue Entschädigung
Wehrführer: 127,82 € 170,00 €
Stellvertreter: 63.91 € 85,00 €
Gerätewart Technik 51,13 € 60,00 €
Gerätewart Atemschutz 10,23 € 15,00 €
Jugendwart: 25,56 € 50,00 €
Stamm -Maschinist: 15,34 € 20,00 €
Bei der Haushaltsplanung wurden die höheren Aufwandsentschädigungen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt ab dem 01.06.2014 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Wehrführer in Höhe von 170,00 € für den stellv. Wehrführer in Höhe von 85,00 €, für den Gerätewart Technik in Höhe von 60,00 €, Gerätewart Atemschutz in Höhe von 15,00 €, für den Jugendwart in Höhe von 50,00 € sowie für die 6 Stamm- Maschinisten in Höhe von jeweils 20,00 € zu zahlen.
