Beschlussvorlage - 08/BV/087/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für die Kindertagsfeier der Gemeinde Golchen sind zwei Spenden eingegangen. Die Burower Gutsmilch GmbH hat 100 € gespendet und die Dachdeckerfirma Baumann ebenfalls 100 €.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen, beschlossen am 24.05.2012, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen bis 1.000 € der Hauptausschuss.

Gemäß § 22 Abs.2 der KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für diesen Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt, die Spenden der Firmen Burower Gutsmilch GmbH und Dachdecker Baumann in Höhe von insgesamt 200 € anzunehmen.

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