Beschlussvorlage - 08/BV/087/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Spenden Kindertag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Golchen
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Entscheidung
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07.08.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für die Kindertagsfeier der Gemeinde Golchen sind zwei Spenden eingegangen. Die Burower Gutsmilch GmbH hat 100 € gespendet und die Dachdeckerfirma Baumann ebenfalls 100 €.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen, beschlossen am 24.05.2012, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen bis 1.000 € der Hauptausschuss.
Gemäß § 22 Abs.2 der KV M-V holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für diesen Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter.
