Beschlussvorlage - 08/BV/093/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Golchen hat für die Jugendfeuerwehr Golchen eine Spende eingeworben. Die Spende soll für den Bundesausscheid der Jugendwehren in Bad Homburg (Hessen) verwendet werden.

 

Die Summe der Spende beträgt 500,00 € und wurde von der Firma Pumpen- und Elektronik GmbH, Bahnhofstraße 3 in 17159 Dargun gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen, beschlossen am 24.05.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €. Gemäß § 22 Abs. 2 holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für den Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter. 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt, die Spende in Höhe von 500,00 € für die Jugendfeuerwehr Golchen anzunehmen.

Spender: Firma Pumpen- und Elektronik GmbH, Bahnhofstraße 3 in 17159 Dargun

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