Beschlussvorlage - 31/BV/090/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Altenhagen hat für die Freiwillige Feuerwehr Altenhagen eine Spende eingeworben. Die Spende soll für die Renovierung des neuen Feuerwehrgerätehauses genutzt werden.

 

Die Summe der Spende beträgt 300,00 € und wurde von Karl- Friedrich Zander, Dorfstraße 52 in 17091 Altenhagen gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenhagen, beschlossen am 14.05.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €. Gemäß § 22 Abs. 2 holt die Gemeindevertretung diese Zuständigkeit für den Einzelfall zurück und entscheidet in eigener Zuständigkeit. Der Beschluss bedarf aus diesem Grunde der Mehrheit aller Gemeindevertreter. 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt, die Spende in Höhe von 300,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Altenhagen anzunehmen.

Spender: Karl- Friedrich Zander, Dorfstraße 52 in 17091 Altenhagen

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