Beschlussvorlage - 01/027/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die von der Stadtvertretung am 27.5.2009 beschlossene öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der dazu gehörenden Begründung erfolgte in der Zeit vom 25.6.2009 bis 24.7.2009. Die Träger öffentlicher Belange wurden  über die Auslegung informiert. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Anregungen, Bedenken bzw. Hinweisen müssen durch die Stadtvertretung geprüft und abgewogen werden. Das Abwägungsergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen. Von der Öffentlichkeit gab es keine Äußerungen zur Änderung des B-Planes „Torumfahrung Brandenburger Tor“.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4.11.2009  mit allen nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweisen befasst, diese geprüft und die Abwägung für die Stadtvertretung vorbereitet. Inhaltliche Änderungen der Planung (= Festsetzungen in der Planzeichnung A und dem Textteil B) haben sich dabei ergeben. Die Abwägungsergebnisse sind in der Anlage zusammengestellt und werden, in die zur Sitzung der Stadtvertretung vorliegenden Planunterlagen, bereits eingearbeitet sein. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Torumfahrt Brandenburger Tor“ hat somit die Satzungsreife erlangt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des    

    Bebauungsplanes Nr. 8 „Torumfahrt Brandenburger Tor“ vorgebrachten Anregungen,

    Bedenken und Hinweise wurden von der Stadtvertretung mit dem als Anlage beigefügten

    Ergebnis geprüft. Das Ergebnis wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt.

 

2.  Aufgrund des § 10 und §13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) beschließt die Stadtvertretung die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Torumfahrt Brandenburger Tor", begrenzt durch die öffentliche Grünfläche zwischen Torumfahrt (Straße A) und Verbindungsweg zum Brandenburger Tor (Straße C) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B) als Satzung.

 

3. Die ebenfalls vorliegende Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei 

    ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden 

    eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...