Beschlussvorlage - 37/BV/127/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Lt. § 39 KV M-V ist der Bürgermeister gesetzlicher Vertreter der Gemeinde.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern. Im Falle der Verhinderung, werden die Stimmanteile der Gemeinde Wolde dem laut Beschluss der Gemeindevertretung bevollmächtigten Vertreter übertragen. (§ 156 Abs. 2 KV M-V)

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde bevollmächtigt den Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinde, Stadt Altentreptow, Herrn Volker Bartl, mit der Vertretung der Gemeinde Wolde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes E.ON Energie Deutschland GmbH in der 6. Wahlperiode (2014–2019), soweit nicht die Bürgermeisterin selbst oder einer ihrer Stellvertreter dort anwesend ist.

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