Beschlussvorlage - 40/BV/092/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß

§ 60 Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 aufgestellt. Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 799.468,51 € im Verwaltungshaushalt und 313.942,69 € im Vermögenshaushalt ab.

In den bereinigten Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 149.795,52 € enthalten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 (5) die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2011 vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.

Reduzieren

Anlagen

Loading...