Beschlussvorlage - 40/BV/091/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2011 ist entsprechend

§ 60 Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 aufgestellt. Sie ist nach § 60 (5) KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2011 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum

01.01.2012.

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Anlagen

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