Beschlussvorlage - 39/013/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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25.11.2009
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 50 Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§ 46 (3) der KV M-V).
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich um 4.600 € und das Volumen des Vermögenshaushaltes verringert sich um 13.000 €.
Im Verwaltungshaushalt handelt es sich um Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 21.300 €. Von der e.on edis AG erhält die Gemeinde in diesem Jahr insgesamt 15.700 € mehr als im Haushalt bisher geplant waren. Die ursprünglich geplante Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt konnte auf 28.900 € reduziert werden, so dass hier 40.100 € weniger im Nachtrag veranschlagt werden können. Die Gemeinde erhält in diesem Jahr 3.700 € mehr Schlüsselzuweisungen zur Konsolidierung. Aufgrund der Gewerbesteuer-einnahme muss dann auch die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 2.300 € eingeplant werden.
Weiterhin wurden die Kommunal-Kombi-Lohnmaßnahmen, die am 01.12.2009 beginnen werden, mit im Nachtrag berücksichtigt. Im Zuge der Aufstellung des Nachtrages wurden gleich alle Haushaltstellen mit Planüberschreitungen kontrolliert und die Planansätze angepasst.
Im Vermögenshaushalt wurde im Einzelplan 5 (Gesundheit, Sport, Erholung) wurde der Bau einer Lichtanlage auf dem Sportplatz berücksichtigt. Außerdem mussten 18.900 € mehr für den Eigenanteil zur Straßensanierung im Rahmen der Flurneuordnung eingestellt werden.
Im EZPL 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) müssen der allgemeinen Rücklage 34.400 € mehr entnommen werden. Da die Gemeinde sich per Beschluss vom 29.05.2009 auf eine Sondertilgung von 50.738,38 € festgelegt hat, sind die Einnahmen bei der Haushaltsstelle Kreditaufnahme zu Zwecken der Umschuldung um diese Summe zu reduzieren. Außerdem fällt die Zuführung zum Verwaltungshaushalt um 40.100 € geringer aus.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 720.100 €
Ausgaben in Höhe von 720.100 €
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 363.200 €
Ausgaben in Höhe von 363.200 €
- Gesamtbetrag der Kreditaufnahme zu Zwecken
der Umschuldung in Höhe von 114.000 €
- Höchstbetrag der Kassenkredite 72.000 €
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
