Beschlussvorlage - 01/BV/277/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 27.11.2013 die Nachtragssatzung zum Haushalt

2013 mit dem Antrag der CDU-Fraktion beschlossen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses ist rechtlich nicht zulässig.

Gemäß § 33 Absatz 1 der Kommunalverfassung hat der Bürgermeister einem Beschluss zu

widersprechen, wenn er das geltende Recht verletzt.

Dieser Beschluss steht den Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung entgegen.

Der Bürgermeister hat pflichtgemäß innerhalb von zwei Wochen einen schriftlich begründeten Widerspruch eingelegt, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

Der Wiederspruch ist dem Bürgervorsteher am 6.12.2013 übergeben worden.

Die Stadtvertretung muss gemäß § 33 KV M-V über diese Angelegenheit beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dem Widerspruch des Bürgermeisters stattzugeben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...