Beschlussvorlage - 39/BV/123/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß

§ 60 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 aufgestellt. Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen und bereinigten Sollausgaben von 711.213,21 € im Verwaltungshaushalt und 167.052,45 € im Vermögenshaushalt ab.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 (5) die Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2011 vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum

01.01.2012.

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Anlagen

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