Beschlussvorlage - 39/BV/127/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat zum 01.01.2014 die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung verordnet.

Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, in welcher Höhe Entschädigungen an die Funktionsträger sowie an weitere Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden sollen. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt, wie bislang, lediglich die Höchstsätze für die Wehrführung.

 

Bisherige Entschädigung                                                        Neue Entschädigung

 

Wehrführer:     120,00 €                                                                     170,00 €

Stellvertreter:     60,00 €                                                                       85,00 €

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Gemeindewehrführer in Höhe von 170,00 € und für den stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 85,00 € zu zahlen.

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