Beschlussvorlage - 03/BV/065/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Bartow ist entsprechend  § 60 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 aufgestellt. Sie ist nach

§ 60 (5) von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Der Hauptausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 25.03.14 die Jahresrechnung geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der Jahresrechnung zuzustimmen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2011 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben vorbehaltlich der geprüften Eröffnungsbilanz zum 01.01.12.

 

Soll-Abschlussergebnis 2011

                  im Verwaltungshaushalt

                                  Einnahmen               413.014,82 €

                                  Ausgaben                 413.014,82 €

 

                  im Vermögenshaushalt

                                  Einnahmen                 85.600,31 €

                                  Ausgaben                   85.600,31 €   

 

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Anlagen

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