Beschlussvorlage - 03/BV/064/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Jahresrechnung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 60 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 aufgestellt. Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen von 498.615,13 € und bereinigten Sollausgaben von 498.615,13 €. In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Entnahme aus der Sonderrücklage für Haushaltskonsolidierungen in Höhe von 22.312,59 € enthalten.

Der Hauptausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 25.03.14 die Jahresrechnung geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern den Bürgermeister für die Haushaltsführung 2011 zu entlasten.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2011 vorbehaltlich dem Ergebnis der geprüften Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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