Beschlussvorlage - 03/BV/062/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für die Weihnachtsfeier der Gemeinde Bartow im Dezember 2013 sind 900 € Spenden eingegangen. Die Firma Baukonzept hat 300 € gespendet und die Firma Roland Ehlert (Heizung und Sanitär) 600 €.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow, beschlossen am 24.10.2012, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €. Da ein Termin für die Sitzung des nächsten Hauptausschusses noch nicht bekannt ist, kann auch die Gemeindevertretung entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, die Spenden der Firme Baukonzept (300 €) und die Spende der Firma Roland Ehlert (600 €) für die Weihnachtsfeier 2013 anzunehmen.

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