Beschlussvorlage - 03/BV/062/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden für die Weihnachtsfeier der Gemeinde Bartow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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30.04.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für die Weihnachtsfeier der Gemeinde Bartow im Dezember 2013 sind 900 € Spenden eingegangen. Die Firma Baukonzept hat 300 € gespendet und die Firma Roland Ehlert (Heizung und Sanitär) 600 €.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow, beschlossen am 24.10.2012, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €. Da ein Termin für die Sitzung des nächsten Hauptausschusses noch nicht bekannt ist, kann auch die Gemeindevertretung entscheiden.
