Beschlussvorlage - 01/BV/283/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin hat aus der Sparkassen-PS-Lotterie 1.400 € für die Grundschule Altentreptow gespendet. Die Spende ist im Dezember 2013 eingegangen und wurde zur Finanzierung des Schulprojekts „Kinderoper Wien“ verwendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 4 Abs.10 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu 1.000 €. Da der gespendete Betrag darüber liegt, muss die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, die Spende der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin in Höhe von 1.400 € anzunehmen. Die Spende ist im Dezember 2013 eingegangen und wurde im gleichen Monat zur Bezahlung des Schulprojekts „Kinderoper Wien“ verwendet. 

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