Beschlussvorlage - 01/BV/282/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
02.04.2014
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Herr Hans-Jürgen Rienitz (Landwirtschaftsbetrieb) hat im Dezember 2013 2.500 € für Kinder- und Jugendarbeit gespendet.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Gemäß § 4 Abs.10 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €, so dass die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden muss.
