Beschlussvorlage - 01/BV/301/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage der im „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.Juni 2005(BGBI 2005 Teil 1 Nr. 38)“ festgelegten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden laut §47 c (1) im Jahr 2007 in Mecklenburg-Vorpommern Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt.

Ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen erstellt die Stadt einen Lärmaktionsplan für den im Rahmen der Lärmkartierung als Belastungsschwerpunkt mit einer hohen

Lärmbetroffenheit der Anwohner ermittelten Bereich der Landesstraße 35 von

Neubrandenburg kommend bis zur Kreuzung Fritz-Peters-Straße.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes der Stadt Altentreptow wurden die Strategischen Lärmkarten vom 27.3.2013 bis zum 30.4.2013 öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Hinweise wurden im  Entwurf berücksichtig. Mit Beschluss  der Stadtvertretung vom 04.09.13 wurde der Entwurf in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 01.11.2013 zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Während der Auslegung  gingen keine Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit ein.

Zeitgleich zu der Auslegung wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend Anhang 2 des Lärmaktionsplanes geprüft und die Belange bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes teilweise berücksichtigt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden entsprechend dem Anhang 2 des Lärmaktionsplanes geprüft. Das Ergebnis wurde in dem vorliegenden Lärmaktionsplan eingearbeitet.

2. Der Lärmaktionsplan wird in seiner vorliegenden Fassung hiermit beschlossen.

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Anlagen

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