Beschlussvorlage - 01/BV/297/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Altentreptow "Biogasanlage Thalberg"
hier: Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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02.04.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des Antrags auf Einleitung eines Vorhabenbezogen Bebauungsplans wurde im Auftrag des Vorhabenträgers die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurde abgestimmt.
Der Planentwurf wird beschlossen und der Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Absatz 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2014 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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856,8 kB
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515,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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411,6 kB
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