Beschlussvorlage - 01/BV/290/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das städtebauliche Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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10.03.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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02.04.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die
Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich
anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und
zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 216.450 €
ordentliche Aufwendungen auf 216.450 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 216.450 €
ordentliche Auszahlungen auf 193.950 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 543.965 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 566.465 €
- der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 21.300 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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40 kB
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3
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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