Beschlussvorlage - 01/BV/289/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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10.03.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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02.04.2014
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde
für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden
Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 12.429.380
ordentliche Aufwendungen auf 12.609.980
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 12.089.150
ordentliche Auszahlungen auf 11.771.740
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.800.050
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.817.350
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.107.540
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 407.650
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV
M-V festgesetzt auf 1.205.700
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 260 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 310 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 90,76 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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23,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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190,9 kB
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