Beschlussvorlage - 03/001/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Lt. § 39 Abs. 2 KV M-V ist der Bürgermeister gesetzlicher Vertreter der Gemeinde.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern. Im Falle der Verhinderung, werden die Stimmanteile der Gemeinde Bartow dem durch Beschluss der Gemeindevertretung gewählten Vertreter übertragen. (§ 156 Abs.2 KV M-V)

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow bevollmächtigt den Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinde, Stadt Altentreptow, mit der Vertretung der Gemeinde Bartow in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.ON edis AG in der 5. Wahlperiode (2009-2014), soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

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