Beschlussvorlage - 03/008/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Am 21.08.2009 wurde eine Fraktion der CDU-Gemeindevertreter in der Gemeinde Bartow gebildet. Der CDU-Fraktion gehören 4 Mitglieder an.

 

Lt. § 10 Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO M-V) vom 9. September 2004, können Fraktionsvorsitzende in Gemeinden bis zu 1000 Einwohner 50,00 € (Höchstsatz) monatlich erhalten.

 

Vorschlag: 40,00 € monatlich

 

 

Lt. § 14 Abs. 1 und 2 EntschVO M-V können Mitglieder der Fraktion eine pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Der Höchstsatz beträgt 30,00 €.

 

Vorschlag: 20,00 € pro Sitzungsteilnahme

 

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bartow, beschlossen am 20.04.2006, wird durch die

1. Änderung, um die Absätze 5, 6 und 7 im § 7 –Entschädigung- erweitert.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die dem Originalprotokoll beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow, beschlossen am 20.04.2006.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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