Beschlussvorlage - 39/BV/113/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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27.11.2013
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 48 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen.
Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.
Aufgrund der Prüfung der Haushaltssatzung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die Gemeinde Groß Teetzleben mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 dazu aufgefordert eine Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen, da der in der Haushaltssatzung § 4 ausgewiesene Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit nicht ausreicht, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 699.400 € ordentliche Aufwendungen auf 699.400 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 697.150 € ordentliche Auszahlungen auf 695.650 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 38.650 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.100 € Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 21.350 € Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 28.400 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 160.000 €
Die Hebesätze und der Stellenplan bleiben unverändert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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15 kB
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