Beschlussvorlage - 01/BV/272/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 48 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte  oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.

Der Haushalt der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 wurde mit einem Fehlbetrag beschlossen. Durch die Erarbeitung des Nachtraghaushaltes ist es gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden

-          im Ergebnishaushalt              ordentliche Erträge auf                                                        11.623.000 €                                          ordentliche Aufwendungen auf                                          11.411.910 €                                          Einstellung in Rücklagen auf                                                             211.090 €

-          im Finanzhaushalt              ordentliche Einzahlungen auf                                                        11.697.300 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          11.125.010 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              1.554.500 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              1.785.400 €                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     67.810 €                                          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                   409.200 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                                                                                                    1.166.900 €

Die Hebesätze und der Stellenplan bleiben unverändert.

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Anlagen

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