Beschlussvorlage - 01/BV/271/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das städtebauliche Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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04.11.2013
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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11.11.2013
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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27.11.2013
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 in Verbindung mit § 64 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 97.050 € ordentliche Aufwendungen auf 97.050 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 97.050 € ordentliche Auszahlungen auf 97.050 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 803.500 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 803.500 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 9.700 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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44,6 kB
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