Beschlussvorlage - 01/BV/271/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 in Verbindung mit § 64 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche  Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnishaushalt              ordentliche Erträge auf                                            97.050 €                                                        ordentliche Aufwendungen auf                              97.050 €

-          im Finanzhaushalt              ordentliche Einzahlungen auf                                            97.050 €                                                        ordentliche Auszahlungen auf                              97.050 €                                                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              803.500 €                                                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              803.500 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                                                                                       9.700 €

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Anlagen

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