Beschlussvorlage - 03/BV/058/2013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister hat für das Dorffest in Bartow Sponsorengelder eingeworben.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder die Vermittlung von Zuwendungen, soweit in der Hauptsatzung nicht anderes geregelt ist.

Nach § 4 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow, beschlossen am 24.10.2012 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis 1.000 €. Da ein Termin für die Sitzung des nächsten Hauptausschusses noch nicht bekannt ist, kann auch die Gemeindevertretung entscheiden.

 

Lt. Liste in der Anlage wurden Sponsorenverträge mit 9 Sponsoren über einen Gesamtbetrag in Höhe von 940,00 € abgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, die Sponsorengelder in Höhe von insgesamt 940,00 € für das Dorffest in Bartow anzunehmen.

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Anlagen

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